Gebühren

Gebühren (ab 01.05.2024)

je Schüler, monatlich

Nr.

Unterrichtsart

Min.

EUR

1.0

Musikalische Früherziehung bzw.

Musikalische Grunderziehung/Musikzwerge

60

16,50

1.1

Musikalische Früherziehung bzw.

Musikalische Grunderziehung/Musikzwerge                Gruppe unter 8 Schüler*innen

45

16,50

2.0

Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

105,00

2.1

Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

30

72,00

2.2

Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

22,5

55,00

3.0

Gruppe 2 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

57,00

3.1

Gruppe 2 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

30

39,50

3.2

Gruppe 3 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

45,00

3.3

Gruppe 4 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

35,00

4.0

Ensemble 5 bis 9 Teilnehmer*innen

90/60

30,00/20,00

4.1

Ensemble 10 bis 14 Teilnehmer*innen 90/60

27,50/18,40

4.2

Ensemble 15 bis 19 Teilnehmer*innen

90/60

25,00/16,70

4.3

Ensemble ab 20 Teilnehmer*innen

90/60

22,00/14,70

5.0

Leihinstrument

12,00

6.0

Mitgliedsbeitrag

10,00

• Erhalten mehrere Kinder eines Mitglieds Instrumental- bzw. Gesangsunterricht (Nr. 2.0 bis 3.3) so ermäßigen sich die hierfür zu zahlenden Gebühren um 10 Prozent.

• Die Teilnahme an Ensembles ist für Hauptfachschüler kostenfrei. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden bevorzugt berücksichtigt.

• Erwachsene zahlen auf die Gebühren einen Zuschlag von 30 Prozent. Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende werden von dem Erwachsenenzuschlag befreit, solange sie ihre Berechtigung nachweisen, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

• Ist ein Mitglied nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Unterrichtsgebühren aufzubringen, und zeichnet sich der Schüler in besonderem Maße durch Fleiß und Begabung aus, so kann der Vorstand unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Vereins nach vorheriger Anhörung des Lehrers und des Schulleiters die Unterrichtsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen. Antragsformulare zur Gewährung eines Stipendiums sind in der Geschäftstelle der Musikschule erhältlich. Die Formulare müssen spätestens bis zum 15. März, 15. Juli, oder 15. November eingereicht werden. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Hier finden sie die vollständige Gebührenordnung