Gebühren (ab 01.05.2024)
Nr. |
Unterrichtsart |
Min. |
EUR |
1.0 |
Musikalische Früherziehung bzw.
Musikalische Grunderziehung/Musikzwerge |
60 |
16,50 |
1.1 |
Musikalische Früherziehung bzw.
Musikalische Grunderziehung/Musikzwerge Gruppe unter 8 Schüler*innen |
45 |
16,50 |
2.0 |
Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht |
45 |
105,00 |
2.1 |
Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht |
30 |
72,00 |
2.2 |
Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht |
22,5 |
55,00 |
3.0 |
Gruppe 2 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht |
45 |
57,00 |
3.1 |
Gruppe 2 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht |
30 |
39,50 |
3.2 |
Gruppe 3 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht |
45 |
45,00 |
3.3 |
Gruppe 4 Schüler*innen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht |
45 |
35,00 |
4.0 |
Ensemble 5 bis 9 Teilnehmer*innen |
90/60 |
30,00/20,00 |
4.1 |
Ensemble 10 bis 14 Teilnehmer*innen | 90/60 |
27,50/18,40 |
4.2 |
Ensemble 15 bis 19 Teilnehmer*innen |
90/60 |
25,00/16,70 |
4.3 |
Ensemble ab 20 Teilnehmer*innen |
90/60 |
22,00/14,70 |
5.0 |
Leihinstrument |
12,00 |
|
6.0 |
Mitgliedsbeitrag |
10,00 |
• Die Teilnahme an Ensembles ist für Hauptfachschüler kostenfrei. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden bevorzugt berücksichtigt.
• Erwachsene zahlen auf die Gebühren einen Zuschlag von 30 Prozent. Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende werden von dem Erwachsenenzuschlag befreit, solange sie ihre Berechtigung nachweisen, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
• Ist ein Mitglied nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Unterrichtsgebühren aufzubringen, und zeichnet sich der Schüler in besonderem Maße durch Fleiß und Begabung aus, so kann der Vorstand unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Vereins nach vorheriger Anhörung des Lehrers und des Schulleiters die Unterrichtsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen. Antragsformulare zur Gewährung eines Stipendiums sind in der Geschäftstelle der Musikschule erhältlich. Die Formulare müssen spätestens bis zum 15. März, 15. Juli, oder 15. November eingereicht werden. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Hier finden sie die vollständige Gebührenordnung