Gebühren

Gebühren

je Schüler, monatlich

Nr.

Unterrichtsart

Min.

EUR

1.0

Musikalische Früherziehung bzw.

Musikalische Grunderziehung

60

15,00

1.1

Musikalische Früherziehung bzw.

Musikalische Grunderziehung                Gruppe unter 8 SchülerInnen
Musikzwerge

45

15,00

2.0

Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

98,00

2.1

Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

30

66,00

2.2

Einzel-Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

22,5

50,00

3.0

Gruppe 2 SchülerInnen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

52,50

3.1

Gruppe 2 SchülerInnen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

30

37,50

3.2

Gruppe 3 SchülerInnen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

41,00

3.3

Gruppe 4 SchülerInnen Instrumental- bzw. Gesangsunterricht

45

32,00

4.0

Ensemble 5 bis 9 TeilnehmerInnen

90

27,50

4.1

Ensemble 10 bis 14 TeilnehmerInnen 90

25,00

4.2

Ensemble 15 bis 19 TeilnehmerInnen

90

22,50

4.3

Ensemble ab 20 TeilnehmerInnen

90

20,00

5.0

Leihinstrument

12,00

6.0

Mitgliedsbeitrag

10,00

• Erhalten mehrere Kinder eines Mitglieds Instrumental- bzw. Gesangsunterricht (Nr. 2.0 bis 3.3) so ermäßigen sich die hierfür zu zahlenden Gebühren um 10 Prozent.

• Die Teilnahme an Ensembles ist für Hauptfachschüler kostenfrei. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden bevorzugt berücksichtigt.

• Erwachsene zahlen auf die Gebühren einen Zuschlag von 20 Prozent. Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende werden von dem Erwachsenenzuschlag befreit, solange sie ihre Berechtigung nachweisen, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

• Ist ein Mitglied nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Unterrichtsgebühren aufzubringen, und zeichnet sich der Schüler in besonderem Maße durch Fleiß und Begabung aus, so kann der Vorstand unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Vereins nach vorheriger Anhörung des Lehrers und des Schulleiters die Unterrichtsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen. Antragsformulare zur Gewährung eines Stipendiums sind in der Geschäftstelle der Musikschule erhältlich. Die Formulare müssen spätestens bis zum 15. März, 15. Juli, oder 15. November eingereicht werden. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Hier finden sie die vollständige Gebührenordnung